BZT24 - Der Bildungsblog

Glo­bal Acces­si­bi­li­ty
Awa­re­ness Day

Lesedauer: 2 Minuten
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Das Inter­net und die Tech­no­lo­gie sind ein essen­ti­el­ler Teil unse­res All­tags. Wir nut­zen es für nahe­zu alles — Online-Shop­ping, E‑Mails schrei­ben, Rou­ten pla­nen oder um ein neu­es Rezept zu suchen. Für vie­le Men­schen ist die Digi­ta­li­sie­rung ein Fort­schritt und dient der Opti­mie­rung der ein­zel­nen Lebens­be­rei­chen. Ein Leben ohne digi­ta­le Medi­en? Kaum noch vor­stell­bar für heu­ti­ge Gene­ra­tio­nen. Doch nicht jeder pro­fi­tiert von den unzäh­li­gen Vor­tei­len des World Wide Web. Denn vie­le Apps und Inter­net­sei­ten sind nicht zugäng­lich für Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen im Bereich des Visua­li­sie­rens, Hörens, der Kogni­ti­on oder der Mobi­li­tät.  Eine für vie­le Per­so­nen ein­fa­che Piz­za­be­stel­lung über einen belie­bi­gen Lie­fer­dienst kann somit für Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen zu einer enor­men Her­aus­for­de­rung wer­den.

Was ist der Glo­bal Acces­si­bi­li­ty Awa­re­ness Day?

Der Glo­bal Acces­si­bi­li­ty Awa­re­ness Day (kurz: GAAD) fin­det jedes Jahr am drit­ten Don­ners­tag im Mai statt, um der The­ma­tik der digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit mehr Auf­merk­sam­keit zu schen­ken. Das Ziel die­ses Tages ist, die Gesell­schaft zu sen­si­bi­li­sie­ren und über die aktu­el­le digi­ta­le Zugäng­lich­keit zu infor­mie­ren. Sodass das Nach­den­ken ange­regt und ein kon­struk­ti­ver Aus­tausch über die Inklu­si­on von Men­schen mit ver­schie­de­nen Beein­träch­ti­gun­gen zustan­de kommt. Die Com­mu­ni­ty hin­ter dem GAAD fokus­siert ins­be­son­de­re vier Berei­che der Beein­träch­ti­gung: Visu­el­le, audi­tive, kogni­ti­ve sowie phy­si­sche.

Anläss­lich des 10 jäh­ri­gen Bestehens des GAAD wur­de 2021 die GAAD Foun­da­ti­on gegrün­det. Ihre Auf­ga­be ist, die Kul­tur der Tech­no­lo­gie und der Ent­wick­lung digi­ta­ler Pro­duk­te so zu ver­än­dern, dass Bar­rie­re­frei­heit zu einer zen­tra­len Anfor­de­rung wird.

Digi­ta­le Zugäng­lich­keit

Unter der digi­ta­len Zugäng­lich­keit ver­steht sich ein unein­ge­schränk­ter Zugang für alle Nut­ze­rIn­nen von digi­ta­len Medi­en. Dass bedeu­tet, alle Per­so­nen, die bei­spiels­wei­se eine spe­zi­fi­sche App nut­zen, sol­len die glei­chen Erfol­ge erzie­len — ohne Aus­gren­zung oder Bar­rie­ren. Men­schen mit und ohne Behin­de­run­gen sol­len gleich­be­rech­tigt wer­den. Im Fol­gen­den wer­den exem­pla­risch Mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt, die die digi­ta­le Zugäng­lich­keit für Men­schen mit Beein­träch­ti­gung opti­mie­ren kön­nen:

Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen im visu­el­len Bereich benö­ti­gen alter­na­ti­ve Text­be­schrei­bung für aus­sa­ge­kräf­ti­ge Bil­der und ver­wen­den zur Inter­ak­ti­on ledig­lich die Tas­ta­tur, nicht die Maus. Gehör­lo­se und schwer­hö­ri­ge Per­so­nen benö­ti­gen Unter­ti­tel für Video(Präsentationen). Deren Fokus liegt beson­ders auf den visu­el­len Indi­ka­to­ren statt Audio­hin­wei­sen. Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen im moto­ri­schen Bereich benö­ti­gen gege­be­nen­falls alter­na­ti­ve Steue­run­gen. Wie zum Bei­spiel eine Augen­steue­rung oder ande­re adap­ti­ve Hard­ware, die als Hil­fe­stel­lung zum Navi­gie­ren und Tip­pen die­nen. Über­sicht­li­che Bild­schir­me, eine schlüs­si­ge Navi­ga­ti­on und die Ver­wen­dung einer ein­fa­chen, ver­ständ­li­chen Spra­che sind für Men­schen mit ver­schie­de­nen kogni­ti­ven Beein­träch­ti­gun­gen, wie zum Bei­spiel Lern­schwä­chen, nütz­lich.

Seit 2010 gel­ten dies­be­züg­lich spe­zi­el­le Leit­li­ni­en für den Zugang zu Web­in­hal­ten. Neben der Bar­rie­re­frei­heit für Men­schen mit Behin­de­run­gen berück­sich­tigt der Leit­fa­den auch Umwelt­fak­to­ren und tech­no­lo­gie­be­zo­ge­ne Ein­schrän­kun­gen. Beleuch­tung, Lärm und eine lang­sa­me Inter­net­ver­bin­dung beein­flus­sen die digi­ta­le Zugäng­lich­keit eben­so wie die Gege­ben­hei­ten von Gerä­ten, dem von einer Per­son aus­ge­wähl­ten Brow­ser oder Platt­for­men.

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Ort: Gera
Beginn: 05.09.2023
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Angaben zum Unternehmen
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1. Aus- und Weiterbildung
2. Einschlägige Berufserfahrungen
Wichtige Informationen
Die Teilnahmekosten betragen 4.390,00€
(zuzüglich IHK-Prüfungs- und sonstige Gebühren)

Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Anmeldung:

Zu den Seminaren kann sich jeder, der die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt, schriftlich anmelden.

Eine schriftliche Anmeldung kann bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Seminare sind auf eine maximale Teilnehmerzahl begrenzt. Die konkrete Anzahl variiert bei den verschiedenen Seminaren. Sind die Seminare belegt, so können weitere Teilnehmer nur auf eine Warteliste aufgenommen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir trotz langer Anmeldefristen eine rechtzeitige Anmeldung.

Rücktritt:

Ein schriftlicher Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn gebührenfrei. Aufgrund anfallender Verwaltungskosten wird bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Seminarbeginn eine Stornogebühr von 30% erhoben. Danach wird in jedem Fall die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Außerdem entfällt der Anspruch auf Seminarunterlagen. Bei Seminarausfall auf Grund zu weniger Teilnehmer oder höherer Gewalt (z. B.: Krankheit des Dozenten) erstatten wir die gezahlten Seminargebühren selbstverständlich in voller Höhe zurück. Sonstige Kosten wie Dienstausfall- und Reisekosten können nicht geltend gemacht werden. Der Wechsel der/des Dozenten sowie Änderungen im Seminarablauf bzw. eine mit den Teilnehmern abgesprochene Änderung der Seminarinhalte berechtigt den Seminarteilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Seminargebühren, sofern der inhaltliche Rahmen des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das Bildungszentrum haftet nicht bei Unfällen, für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

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