Global Accessibility
Awareness Day

Lesedauer: 2 Minuten

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Das Internet und die Technologie sind ein essentieller Teil unseres Alltags. Wir nutzen es für nahezu alles – Online-Shopping, E-Mails schreiben, Routen planen oder um ein neues Rezept zu suchen. Für viele Menschen ist die Digitalisierung ein Fortschritt und dient der Optimierung der einzelnen Lebensbereichen. Ein Leben ohne digitale Medien? Kaum noch vorstellbar für heutige Generationen. Doch nicht jeder profitiert von den unzähligen Vorteilen des World Wide Web. Denn viele Apps und Internetseiten sind nicht zugänglich für Menschen mit Einschränkungen im Bereich des Visualisierens, Hörens, der Kognition oder der Mobilität.  Eine für viele Personen einfache Pizzabestellung über einen beliebigen Lieferdienst kann somit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu einer enormen Herausforderung werden.

Was ist der Global Accessibility Awareness Day?

Der Global Accessibility Awareness Day (kurz: GAAD) findet jedes Jahr am dritten Donnerstag im Mai statt, um der Thematik der digitalen Barrierefreiheit mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Das Ziel dieses Tages ist, die Gesellschaft zu sensibilisieren und über die aktuelle digitale Zugänglichkeit zu informieren. Sodass das Nachdenken angeregt und ein konstruktiver Austausch über die Inklusion von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen zustande kommt. Die Community hinter dem GAAD fokussiert insbesondere vier Bereiche der Beeinträchtigung: Visuelle, auditive, kognitive sowie physische.

Anlässlich des 10 jährigen Bestehens des GAAD wurde 2021 die GAAD Foundation gegründet. Ihre Aufgabe ist, die Kultur der Technologie und der Entwicklung digitaler Produkte so zu verändern, dass Barrierefreiheit zu einer zentralen Anforderung wird.

Digitale Zugänglichkeit

Unter der digitalen Zugänglichkeit versteht sich ein uneingeschränkter Zugang für alle NutzerInnen von digitalen Medien. Dass bedeutet, alle Personen, die beispielsweise eine spezifische App nutzen, sollen die gleichen Erfolge erzielen – ohne Ausgrenzung oder Barrieren. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gleichberechtigt werden. Im Folgenden werden exemplarisch Möglichkeiten aufgezeigt, die die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigung optimieren können:

Menschen mit Beeinträchtigungen im visuellen Bereich benötigen alternative Textbeschreibung für aussagekräftige Bilder und verwenden zur Interaktion lediglich die Tastatur, nicht die Maus. Gehörlose und schwerhörige Personen benötigen Untertitel für Video(Präsentationen). Deren Fokus liegt besonders auf den visuellen Indikatoren statt Audiohinweisen. Menschen mit Beeinträchtigungen im motorischen Bereich benötigen gegebenenfalls alternative Steuerungen. Wie zum Beispiel eine Augensteuerung oder andere adaptive Hardware, die als Hilfestellung zum Navigieren und Tippen dienen. Übersichtliche Bildschirme, eine schlüssige Navigation und die Verwendung einer einfachen, verständlichen Sprache sind für Menschen mit verschiedenen kognitiven Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Lernschwächen, nützlich.

Seit 2010 gelten diesbezüglich spezielle Leitlinien für den Zugang zu Webinhalten. Neben der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt der Leitfaden auch Umweltfaktoren und technologiebezogene Einschränkungen. Beleuchtung, Lärm und eine langsame Internetverbindung beeinflussen die digitale Zugänglichkeit ebenso wie die Gegebenheiten von Geräten, dem von einer Person ausgewählten Browser oder Plattformen.

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Susan Grimm

Susan Grimm

Sozialpädagogin

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Ort: Gera
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2. Einschlägige Berufserfahrungen
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Die Teilnahmekosten betragen 4.390,00€
(zuzüglich IHK-Prüfungs- und sonstige Gebühren)

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Eine schriftliche Anmeldung kann bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Seminare sind auf eine maximale Teilnehmerzahl begrenzt. Die konkrete Anzahl variiert bei den verschiedenen Seminaren. Sind die Seminare belegt, so können weitere Teilnehmer nur auf eine Warteliste aufgenommen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir trotz langer Anmeldefristen eine rechtzeitige Anmeldung.

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Ein schriftlicher Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn gebührenfrei. Aufgrund anfallender Verwaltungskosten wird bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Seminarbeginn eine Stornogebühr von 30% erhoben. Danach wird in jedem Fall die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Außerdem entfällt der Anspruch auf Seminarunterlagen. Bei Seminarausfall auf Grund zu weniger Teilnehmer oder höherer Gewalt (z. B.: Krankheit des Dozenten) erstatten wir die gezahlten Seminargebühren selbstverständlich in voller Höhe zurück. Sonstige Kosten wie Dienstausfall- und Reisekosten können nicht geltend gemacht werden. Der Wechsel der/des Dozenten sowie Änderungen im Seminarablauf bzw. eine mit den Teilnehmern abgesprochene Änderung der Seminarinhalte berechtigt den Seminarteilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Seminargebühren, sofern der inhaltliche Rahmen des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das Bildungszentrum haftet nicht bei Unfällen, für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

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