Beruf­li­che Ein­glie­de­rung schwer­be­hin­der­ter Men­schen (ESB)

Schnell­na­vi­ga­ti­on

Abschluss / Ziel

Ein­glie­de­rung in eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung

Dau­er

indi­vi­du­ell

 

Beschrei­bung

Ziel der Maß­nah­me ist die erfolg­rei­che Inte­gra­ti­on in eine ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung sowie deren nach­hal­ti­ge Sta­bi­li­sie­rung. Zur Errei­chung die­ses Ziels erfolgt eine indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung im Akti­vie­rungs- und Ver­mitt­lungs­pro­zess, ergänzt durch Maß­nah­men zur Sta­bi­li­sie­rung nach erfolg­ter Ver­mitt­lung. Ein wesent­li­cher Bestand­teil ist die kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung des Bewer­bungs­ver­hal­tens, da die­ses eine zen­tra­le Vor­aus­set­zung für eine erfolg­rei­che Inte­gra­ti­on in den Arbeits­markt dar­stellt. Die ent­spre­chen­den pro­zess­be­glei­ten­den Ele­men­te sind dar­auf aus­ge­rich­tet, die Kom­pe­ten­zen der Teil­neh­men­den in die­sem Bereich gezielt zu stär­ken. Die Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen über gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen oder Behin­de­run­gen der teil­neh­men­den Per­son an poten­zi­el­le Arbeit­ge­ber erfolgt aus­schließ­lich mit deren aus­drück­li­cher Zustim­mung.

Teil­neh­men­de sind Men­schen mit Behin­de­rung nach § 2 Absatz 3 SGB IX, die ent­we­der von Arbeits­lo­sig­keit bedroht sind, oder Arbeits­lo­se bzw. erwerbs­fä­hi­ge Leis­tungs­be­rech­tig­te. Der indi­vi­du­el­le Maß­nah­me­zeit­raum umfasst eine Anwe­sen­heits­pflicht von zwei oder drei Prä­senz­ta­gen pro Woche. Die Zuwei­sungs­dau­er beträgt min­des­tens 4 bis maxi­mal 9 Mona­te.

Das erwar­tet Sie:

  • umfang­rei­che Bewer­bungs­un­ter­stüt­zung

  • all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen über die Mög­lich­kei­ten der Arbeits­platz­su­che

  • Aktua­li­sie­rung Ihrer Bewer­bungs­un­ter­la­gen

  • Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und deren Funk­tio­nen

  • Stel­len­su­che, Stel­len­an­zei­gen, tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me

  • Ver­mitt­lung berufs­fach­li­cher Kennt­nis­se und fach­prak­ti­sche Erpro­bung

  • Akqui­se von pass­ge­nau­en Arbeits­stel­len für die Durch­füh­rung einer indi­vi­du­el­len fach­prak­ti­schen Erpro­bung bei einem Arbeit­ge­ber

  • Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen und prak­ti­sche Umset­zung zu gesund­heits­för­dern­den Maß­nah­men

  • fach­li­cher und teil­neh­men­den­ori­en­tier­ter Unterricht/ Pro­jekt­ar­beit durch erfah­re­ne Dozen­tin­nen und Dozen­ten und Ihrem Ver­mitt­lungs­coach

  • indi­vi­du­el­le Bera­tung, per­sön­li­ches Feed­back und pra­xis­ori­en­tier­tes Arbei­ten

  • Mög­lich­kei­ten für den indi­vi­du­el­len Job­ein­stieg

  • Stär­kung Ihrer Schlüs­sel­kom­pe­ten­zen

  • Mobi­li­tät – Exkur­sio­nen zu Bera­tungs­stel­len, Bil­dungs­ein­rich­tun­gen sowie Betriebs­be­sich­ti­gun­gen

  • Bereit­stel­lung der EDV-Infra­struk­tur für Bewer­bungs­ak­ti­vi­tä­ten nach dem regu­lä­ren Unter­richt

Teil­nah­me­dau­er

Die Teil­nah­me­dau­er an der Maß­nah­me wird mit Ihrer zustän­di­gen Ver­mitt­lungs­fach­kraft ver­ein­bart. Die Wochen­stun­den­an­zahl beträgt 15 Zeit­stun­den.

Dei­ne Ansprech­part­ner

Ste­pha­nie Schei­bel
Ansprech­part­ne­rin Maß­nah­men­ko­or­di­na­ti­on

Tel.: 0361 / 22 0 47–21

Iris Kun­ze
Aus­bil­de­rin

Tel.: 0361 / 22 0 47–21

Du würdest uns gern Feedback geben?

Wir freuen uns immer über konstruktive Kritik oder Lob. Bitte beschreibe kurz dein Anliegen, wir werden uns schnellstmöglich darum bemühen.

Anmeldung

Vorbereitung IHK-Prüfung „Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

Ort: Gera
Beginn: 05.09.2023
Angaben zum Teilnehmenden
Angaben zum Unternehmen
Berufsausbildung- und Tätigkeitsnachweis
1. Aus- und Weiterbildung
2. Einschlägige Berufserfahrungen
Wichtige Informationen
Die Teilnahmekosten betragen 4.390,00€
(zuzüglich IHK-Prüfungs- und sonstige Gebühren)

Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Anmeldung:

Zu den Seminaren kann sich jeder, der die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt, schriftlich anmelden.

Eine schriftliche Anmeldung kann bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Seminare sind auf eine maximale Teilnehmerzahl begrenzt. Die konkrete Anzahl variiert bei den verschiedenen Seminaren. Sind die Seminare belegt, so können weitere Teilnehmer nur auf eine Warteliste aufgenommen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir trotz langer Anmeldefristen eine rechtzeitige Anmeldung.

Rücktritt:

Ein schriftlicher Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn gebührenfrei. Aufgrund anfallender Verwaltungskosten wird bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Seminarbeginn eine Stornogebühr von 30% erhoben. Danach wird in jedem Fall die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Außerdem entfällt der Anspruch auf Seminarunterlagen. Bei Seminarausfall auf Grund zu weniger Teilnehmer oder höherer Gewalt (z. B.: Krankheit des Dozenten) erstatten wir die gezahlten Seminargebühren selbstverständlich in voller Höhe zurück. Sonstige Kosten wie Dienstausfall- und Reisekosten können nicht geltend gemacht werden. Der Wechsel der/des Dozenten sowie Änderungen im Seminarablauf bzw. eine mit den Teilnehmern abgesprochene Änderung der Seminarinhalte berechtigt den Seminarteilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Seminargebühren, sofern der inhaltliche Rahmen des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das Bildungszentrum haftet nicht bei Unfällen, für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Gebühren:

Die Teilnahmegebühren sind sofort nach der Rechnungszustellung zu zahlen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt und ich erkenne diese mit dem Absenden des Formulares an.
Anfrage zur Teilnahme am Ergänzungslehrgang

Beruf­li­che Ein­glie­de­rung schwer­be­hin­der­ter Men­schen (ESB)


Bitte teilen Sie uns den Namen der Auszubildenden mit, welche Sie gern anmelden möchten.

Warum Firmenseminare ?

Sie sind eine gute Alternative zur Aufstiegsfortbildung, um seine Mitarbeiter:innen optimal auf den Berufsalltag einzustimmen. Sie bieten zu dem eine gute Möglichkeit, um sein Personal immer auf dem laufenden zu halten. 

bz-thueringen-logo.png

Konnten wir Dir mit diesem Artikel weiterhelfen?

Was ist AVGS ?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, kurz AVGS, wird ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Berater.

bz-thueringen-logo

Konnten wir Dir mit diesem Artikel weiterhelfen?

Deine Frage zu Sprachkursen

Vereinbaren Sie einfach einen Termin über unser Kontaktformular. Eine/r unserer Mitarbeiter:innen wird sich dann umgehend mit Ihnen, für einen geeigneten Termin, in Verbindung setzen.

Wir helfen Dir gern den richtigen Termin zu finden.

Einige unserer qualitativ hochwertigen Bildungsprodukte befinden sich entweder noch im Aufbau bzw. Buchbarkeit im Bildungsmarkt. Gerne helfen wir dir weiter, um den passenden Termin zu finden.

Sie haben Fragen zu unseren Bildungsprodukten?

Seit nun mehr als 30 Jahren im Bereich Bildung tätig, bin ich jederzeit bereit all umfassend Ihre Fragen, rund um dieses Thema zu beantworten.

Bildung ist der
Schlüssel zum Erfog!

Sie haben Fragen zu unseren Bildungsprodukten?

Gern bin ich für Sie da und führe Sie einmal rund um durch unsere Bildungsprodukte. 

Sie haben eine Frage zu einem unserer Kurse?

Es wird sich umgehend jemand mit Ihnen in Verbindung setzen, um offene Fragen rund um das Thema Bildung mit Ihnen zu besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Du hast eine Frage zu unseren Bildungsprodukten?

Vereinbare einfach einen Termin über unser Kontaktformular. Eine/r unserer Mitarbeiter:innen wird sich dann umgehend mit Dir für einen geeigneten Termin in Verbindung setzen.