Ganz­heit­li­che beschäf­ti­gungs­be­glei­ten­de Betreu­ung – 16e_i (BZT Gera)

Schnell­na­vi­ga­ti­on

Kos­ten

För­de­rung durch Job­cen­ter Gera

Abschluss / Ziel

För­de­rung von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen durch beschäf­ti­gungs­be­glei­ten­de Maß­nah­men nach § 16e/16i SGB II.

Dau­er

indi­vi­du­ell

Beschrei­bung

Für arbeits­markt­fer­ne lang­zeit­ar­beits­lo­se Men­schen kön­nen durch das Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se (ohne Ver­si­che­rungs­pflicht zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung) nach § 16e SGB II und § 16i SGB II am all­ge­mei­nen und sozia­len Arbeits­markt geför­dert wer­den. Die Maß­nah­me rich­tet sich an Teil­neh­men­de in nach § 16e/16i SGB II geför­der­ten sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen und erfolgt par­al­lel zum Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis der teil­neh­men­den Per­son („beschäf­ti­gungs­be­glei­tend“).

Inhal­te der Maß­nah­me sind u.a.:

  • Ein­be­zie­hung des per­sön­li­chen Umfel­des und der Bedarfs­ge­mein­schaft in die Bera­tung und Betreu­ung der teil­neh­men­den Per­son in Fra­gen, die eine Sta­bi­li­sie­rung und Fort­füh­rung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses gefähr­den bzw. för­dern,
  • Indi­vi­du­el­le Hil­fe­stel­lun­gen bei der Bewäl­ti­gung betrieb­li­cher und sozia­ler Anfor­de­run­gen, Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für den Arbeit­ge­ber,
  • Koor­di­na­ti­on von und Beglei­tung zu Gesprä­chen mit dem Arbeit­ge­ber,
  • Hin­wir­ken auf die Bean­tra­gung von not­wen­di­gen Wei­ter­bil­dun­gen (§ 16i Abs. 5 SGB II), ein­schließ­lich Sprach­för­de­run­gen durch den Arbeit­ge­ber
  • All­tags­hil­fen (zum Bei­spiel Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel, Umgang mit Geld, Erschei­nungs­bild),
  • Hil­fe­stel­lung bei der Inan­spruch­nah­me kom­mu­na­ler Ein­glie­de­rungs­leis­tun­gen nach § 16a SGB II (Schuld­ner- und Sucht­be­ra­tung, psy­cho­so­zia­le Betreu­ung, Kin­der­be­treu­ung, Pfle­ge),
  • Hil­fe­stel­lung bei Behördengängen/Antragstellungen,
  • Unter­stüt­zung von Bedarfs­ge­mein­schaf­ten mit Kin­dern bei der Inan­spruch­nah­me von Leis­tun­gen der Kin­der- und Jugend­hil­fe (Ach­tes Buch Sozi­al­ge­setz­buch — SGB VIII),
  • Obli­ga­to­ri­sches Über­gangs­ma­nage­ment wäh­rend der gesam­ten Dau­er der För­de­rung nach § 16e SGB II bzw. § 16i SGB

Die Maß­nah­me wird vom Job­cen­ter Gera geför­dert.

Dei­ne Ansprech­part­ner

Marie-Kris­tin Möl­ler

Stand­ort­lei­te­rin
Tele­fon: 0365 / 55 20–112

Ant­je Schat­ta
Sozialpädagogin/ Job­coach

Tel.: 0361 / 22 0 47–21

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Anmeldung

Vorbereitung IHK-Prüfung „Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

Ort: Gera
Beginn: 05.09.2023
Angaben zum Teilnehmenden
Angaben zum Unternehmen
Berufsausbildung- und Tätigkeitsnachweis
1. Aus- und Weiterbildung
2. Einschlägige Berufserfahrungen
Wichtige Informationen
Die Teilnahmekosten betragen 4.390,00€
(zuzüglich IHK-Prüfungs- und sonstige Gebühren)

Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Anmeldung:

Zu den Seminaren kann sich jeder, der die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt, schriftlich anmelden.

Eine schriftliche Anmeldung kann bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Seminare sind auf eine maximale Teilnehmerzahl begrenzt. Die konkrete Anzahl variiert bei den verschiedenen Seminaren. Sind die Seminare belegt, so können weitere Teilnehmer nur auf eine Warteliste aufgenommen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir trotz langer Anmeldefristen eine rechtzeitige Anmeldung.

Rücktritt:

Ein schriftlicher Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn gebührenfrei. Aufgrund anfallender Verwaltungskosten wird bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Seminarbeginn eine Stornogebühr von 30% erhoben. Danach wird in jedem Fall die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Außerdem entfällt der Anspruch auf Seminarunterlagen. Bei Seminarausfall auf Grund zu weniger Teilnehmer oder höherer Gewalt (z. B.: Krankheit des Dozenten) erstatten wir die gezahlten Seminargebühren selbstverständlich in voller Höhe zurück. Sonstige Kosten wie Dienstausfall- und Reisekosten können nicht geltend gemacht werden. Der Wechsel der/des Dozenten sowie Änderungen im Seminarablauf bzw. eine mit den Teilnehmern abgesprochene Änderung der Seminarinhalte berechtigt den Seminarteilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Seminargebühren, sofern der inhaltliche Rahmen des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das Bildungszentrum haftet nicht bei Unfällen, für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Gebühren:

Die Teilnahmegebühren sind sofort nach der Rechnungszustellung zu zahlen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt und ich erkenne diese mit dem Absenden des Formulares an.
Anfrage zur Teilnahme am Ergänzungslehrgang

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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, kurz AVGS, wird ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Berater.

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