All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

Anmel­dung

Die Anmel­dung für ein Bil­dungs­an­ge­bot soll­te bis spä­tes­tens 2 Wochen vor Semi­nar-/Lehr­gangs­be­ginn in schrift­li­cher Form oder per Mail über unse­re Inter­net­sei­te www.bzthueringen24.de erfol­gen. Seminare/Lehrgänge sind in ihrer Teil­neh­mer­zahl begrenzt. Die kon­kre­te Teil­neh­mer­an­zahl vari­iert. Sind die Semi­na­re belegt, so kön­nen wei­te­re Teil­neh­mer nur in eine War­te­lis­te auf­ge­nom­men wer­den.

Rück­tritt

Ein Rück­tritt ist bis 4 Wochen vor Semi­nar-/Lehr­gangs­be­ginn kos­ten­frei mög­lich. Bei Rück­tritt bis zu 2 Wochen vor Semi­nar-/Lehr­gangs­be­ginn fal­len Kos­ten von 50% der Semi­nar-/Lehr­gangs­kos­ten an.

Ein Rück­tritt ist schrift­lich zu erklä­ren.

Wird der Rück­tritt spä­ter als 2 Wochen vor Semi­nar-/Lehr­gangs­be­ginn erklärt, sind die vol­len Semi­nar-/Lehr­gangs­kos­ten zu zah­len, es sei denn, es wird ein Ersatz­teil­neh­mer benannt. Der Anspruch auf Semi­nar-/Lehr­gangs­un­ter­la­gen ent­fällt.

Im Fal­le eines Aus­fal­les des Seminars/Lehrgangs auf­grund zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl oder höhe­rer Gewalt (z. B. Krank­heit des/der Referenten/in) wer­den die Semi­nar-/Lehr­gangs­kos­ten zurück­er­stat­tet. Sons­ti­ge Kos­ten wie Dienst­aus­fall- oder Rei­se­kos­ten wer­den nicht erstat­tet. Der Wech­sel des/der Referenten/in sowie Ände­run­gen im Semi­nar-/Lehr­gangs­ab­lauf oder eine mit den Teil­neh­mern abge­spro­che­ne Ände­rung der Semi­nar-/Lehr­gangs­in­hal­te berech­ti­gen den Teil­neh­mer weder zum Rück­tritt noch zur Min­de­rung der Kos­ten, sofern der inhalt­li­che Rah­men des Seminars/Lehrganges nicht wesent­lich beein­träch­tigt wird.

Kos­ten

Die Semi­nar-/Lehr­gangs­kos­ten sind sofort nach Rech­nungs­er­halt zu zah­len.

Haf­tung

Die Haf­tung des Bil­dungs­zen­trums ist beschränkt auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit; bei Fremd­leis­tun­gen ist die Haf­tung auf sorg­sa­me Aus­wahl beschränkt. Das Bil­dungs­zen­trum haf­tet nicht bei Unfäl­len, für Sach- und Kör­per­schä­den sowie für Ver­lust oder Dieb­stahl mit­ge­brach­ter Gegen­stän­de.

Daten

Die Daten der Teil­neh­mer wer­den aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den, wie z. B. Ein­la­dun­gen zu Fol­ge­se­mi­na­ren/-lehr­gän­gen, gespei­chert.

Neben­ab­re­den

Neben­ab­re­den bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form.

Erfül­lungs­ort

Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand für alle gegen­sei­ti­gen Ansprü­che ist Erfurt.

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Anmeldung

Vorbereitung IHK-Prüfung „Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

Ort: Gera
Beginn: 05.09.2023
Angaben zum Teilnehmenden
Angaben zum Unternehmen
Berufsausbildung- und Tätigkeitsnachweis
1. Aus- und Weiterbildung
2. Einschlägige Berufserfahrungen
Wichtige Informationen
Die Teilnahmekosten betragen 4.390,00€
(zuzüglich IHK-Prüfungs- und sonstige Gebühren)

Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Anmeldung:

Zu den Seminaren kann sich jeder, der die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt, schriftlich anmelden.

Eine schriftliche Anmeldung kann bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Seminare sind auf eine maximale Teilnehmerzahl begrenzt. Die konkrete Anzahl variiert bei den verschiedenen Seminaren. Sind die Seminare belegt, so können weitere Teilnehmer nur auf eine Warteliste aufgenommen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir trotz langer Anmeldefristen eine rechtzeitige Anmeldung.

Rücktritt:

Ein schriftlicher Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn gebührenfrei. Aufgrund anfallender Verwaltungskosten wird bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Seminarbeginn eine Stornogebühr von 30% erhoben. Danach wird in jedem Fall die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Außerdem entfällt der Anspruch auf Seminarunterlagen. Bei Seminarausfall auf Grund zu weniger Teilnehmer oder höherer Gewalt (z. B.: Krankheit des Dozenten) erstatten wir die gezahlten Seminargebühren selbstverständlich in voller Höhe zurück. Sonstige Kosten wie Dienstausfall- und Reisekosten können nicht geltend gemacht werden. Der Wechsel der/des Dozenten sowie Änderungen im Seminarablauf bzw. eine mit den Teilnehmern abgesprochene Änderung der Seminarinhalte berechtigt den Seminarteilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Seminargebühren, sofern der inhaltliche Rahmen des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das Bildungszentrum haftet nicht bei Unfällen, für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Gebühren:

Die Teilnahmegebühren sind sofort nach der Rechnungszustellung zu zahlen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt und ich erkenne diese mit dem Absenden des Formulares an.
Anfrage zur Teilnahme am Ergänzungslehrgang

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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, kurz AVGS, wird ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Berater.

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