Assis­tier­te Aus­bil­dung (AsA flex)

Schnell­na­vi­ga­ti­on

Kos­ten

getra­gen durch die Agen­tur für Arbeit // Job­cen­ter

Abschluss / Ziel

  • das Berufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis oder die Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung zu sta­bi­li­sie­ren
  • Bil­dungs- und Sprach­de­fi­zi­ten abbau­en
  • fach­theo­re­ti­sche Fer­tig­kei­ten, Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten ver­mit­teln

Dau­er

wäh­rend der gesam­ten Aus­bil­dung mög­lich

Beschrei­bung

Die Assis­tier­te Aus­bil­dung fle­xi­bel (AsA flex) rich­tet sich an jun­ge Men­schen und deren Aus­bil­dungs­be­trie­be.

Die­se kön­nen wäh­rend einer betrieb­li­chen Berufs­aus­bil­dung ein­schließ­lich Aus­bil­dun­gen nach § 66 BBiG/ § 42r HwO („Werk­er-“ bzw. „Fach­prak­ti­ker­aus­bil­dung“) oder einer Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung (EQ) durch Maß­nah­men der Assis­tier­ten Aus­bil­dung bedarfs­be­zo­gen geför­dert wer­den (beglei­ten­de Pha­se).

Die AsA flex füh­ren wir im Auf­trag der Agen­tur für Arbeit Thü­rin­gen Mit­te und des Job­cen­ters Erfurt durch.

Die jun­gen Men­schen erhal­ten durch die ASA flex indi­vi­du­el­le und bedarfs­ori­en­tier­te Hil­fen (z. B. sozi­al­päd­ago­gi­sche und fach­li­che Unter­stüt­zung). Dies soll dazu bei­tra­gen das Berufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis oder die Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung zu sta­bi­li­sie­ren, Bil­dungs- und Sprach­de­fi­zi­ten abzu­bau­en und fach­theo­re­ti­scher Fer­tig­kei­ten, Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten zu ver­mit­teln.

Aus­bil­dungs­be­trie­be kön­nen über die AsA flex indi­vi­du­ell auf ihre Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten admi­nis­tra­tiv und orga­ni­sa­to­risch unter­stützt wer­den und Hil­fe erhal­ten, um bei Bedarf das Berufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis­ses oder der Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung zu sta­bi­li­sie­ren.

Alle Kos­ten von AsA flex wer­den bei Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zun­gen durch die Arbeits­agen­tu­ren bzw. das Job­cen­ter voll­stän­dig getra­gen. Der Aus­bil­dungs­be­trieb trägt wei­ter­hin die Kos­ten der betrieb­li­chen Aus­bil­dung und die Rech­te und Pflich­ten aus dem Aus­bil­dungs­ver­hält­nis blei­ben unbe­rührt. Die Teil­nah­me an AsA flex kann zu jedem Zeit­punkt der Aus­bil­dung begin­nen. Betrie­be, die einen för­de­rungs­be­rech­tig­ten jun­gen Men­schen aus­bil­den wol­len oder schon jetzt aus­bil­den, kön­nen ihren Bedarf dem Arbeit­ge­ber­ser­vice der Agen­tur für Arbeit mel­den.

Die AsA flex füh­ren wir in Bie­ter­ge­mein­schaft mit dem Gro­ne Bil­dungs­zen­trum Thü­rin­gen und Sach­sen, am Stand­ort Erfurt, durch.

Bei Fra­gen kön­nen Sie sich an Frau Schat­ta und Frau Kam­per wen­den.

Dei­ne Ansprech­part­ner

Kat­rin Kam­per
Sozi­al­päd­ago­gin

Tel.: 0361 / 22 0 47–24

Ant­je Schat­ta
Sozialpädagogin/ Job­coach

Tel.: 0361 / 22 0 47–21

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Anmeldung

Vorbereitung IHK-Prüfung „Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

Ort: Gera
Beginn: 05.09.2023
Angaben zum Teilnehmenden
Angaben zum Unternehmen
Berufsausbildung- und Tätigkeitsnachweis
1. Aus- und Weiterbildung
2. Einschlägige Berufserfahrungen
Wichtige Informationen
Die Teilnahmekosten betragen 4.390,00€
(zuzüglich IHK-Prüfungs- und sonstige Gebühren)

Bitte gewünschte Zahlungsweise ankreuzen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Anmeldung:

Zu den Seminaren kann sich jeder, der die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt, schriftlich anmelden.

Eine schriftliche Anmeldung kann bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn erfolgen.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Seminare sind auf eine maximale Teilnehmerzahl begrenzt. Die konkrete Anzahl variiert bei den verschiedenen Seminaren. Sind die Seminare belegt, so können weitere Teilnehmer nur auf eine Warteliste aufgenommen werden. Aus diesem Grund empfehlen wir trotz langer Anmeldefristen eine rechtzeitige Anmeldung.

Rücktritt:

Ein schriftlicher Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Seminarbeginn gebührenfrei. Aufgrund anfallender Verwaltungskosten wird bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Seminarbeginn eine Stornogebühr von 30% erhoben. Danach wird in jedem Fall die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt, es sei denn, es kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Außerdem entfällt der Anspruch auf Seminarunterlagen. Bei Seminarausfall auf Grund zu weniger Teilnehmer oder höherer Gewalt (z. B.: Krankheit des Dozenten) erstatten wir die gezahlten Seminargebühren selbstverständlich in voller Höhe zurück. Sonstige Kosten wie Dienstausfall- und Reisekosten können nicht geltend gemacht werden. Der Wechsel der/des Dozenten sowie Änderungen im Seminarablauf bzw. eine mit den Teilnehmern abgesprochene Änderung der Seminarinhalte berechtigt den Seminarteilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Seminargebühren, sofern der inhaltliche Rahmen des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das Bildungszentrum haftet nicht bei Unfällen, für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Gebühren:

Die Teilnahmegebühren sind sofort nach der Rechnungszustellung zu zahlen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt und ich erkenne diese mit dem Absenden des Formulares an.
Anfrage zur Teilnahme am Ergänzungslehrgang

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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, kurz AVGS, wird ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Berater.

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